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Appartements Bilić
Jurčići 39b
51215 Kastav
Kroatien
Einleitende Bestimmungen
Durch diese Politik werden verantwortungsvolle und transparente Grundsätze zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt.
Die Politik findet auf alle Organisationsteile der Appartements Bilić (im nachhinein der VERANTWORTLICHE) Anwendung, sowie auf alle Angestellten, einschließlich freier Mitarbeiter und kurzfristig Beschäftigter und aller externen
Mitarbeiter, die im Namen des Verantwortlichen tätig sind.
Äußerung zur Politik
Der Verantwortliche führt die Geschäftstätigkeit nach allen Gesetzen, Vorschriften und den höchsten Standards ethischer Geschäftstätigkeit.
In den Bestimmungen dieser Politik wird der erwartete Umgang der Angestellten des Verantwortlichen sowie seiner externen Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten festgelegt, die sich mit der Sammlung, Nutzung, Aufbewahrung, Übermittlung,
Veröffentlichung oder Vernichtung der Angestellten, Geschäftspartner des Verantwortlichen und anderer natürlichen Personen betreffenden personenbezogenen Daten befassen. Das Ziel der Politik ist, den Schutz der Rechte und Freiheiten
der betroffenen Person zu standardisieren, und zwar durch den Datenschutz ihrer personenbezogenen Daten in allen Aspekten der Geschäftstätigkeit des Verantwortlichen, die personenbezogene Daten einschließen. Durch diese Politik
wird festgelegt, daß der VERANTWORTLICHE keine personenbezogenen Daten unbefugt an Dritte übermittelt noch auf irgendeine Weise handelt, die personenbezogene Daten gefährdet.
Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener
Daten
Der Verantwortliche verabschiedet folgende Grundsätze, die er bei der Sammlung, Nutzung, Aufbewahrung, Übermittlung und Vernichtung personenbezogener Daten einhält.
RECHTMÄßIGKEIT, GERECHTIGKEIT UND TRANSPARENZ
Jede
Verarbeitung personenbezogener Daten soll rechtmäßig, gerecht und transparent gegenüber der betroffenen Person erfolgen. Das heißt, daß der Verantwortliche in allen relevanten Situationen die betroffene Person darüber benachrichtigt,
wie die Daten verarbeitet werden (Transparenz), und die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Einklang mit dem, was gesagt wurde (Gerechtigkeit), sowie im Einklang mit dem im Anwendungsrecht über den Schutz personenbezogener Daten
vorgeschriebenen Zweck (Rechtmäßigkeit).
BESCHRÄNKUNG DES ZWECKS
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für klar definierte und rechtmäßige Zwecke gesammelt und werden auf keinerlei Weise verarbeitet, die nicht
im Einklang mit diesen Zwecken ist. Das heißt, daß der Verantwortliche klar anführen muss, wofür gesammelte Daten genutzt werden und muss die Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten ausschließlich auf jene Prozesse beschränken,
die für den angegebenen Zweck erforderlich sind.
DATENMINIMIERUNG
Gesammelte personenbezogene Daten sind relevant und beschränkt darauf, was zur Erzielung ihres Verarbeitungszwecks notwendig ist. Das heißt, der Verantwortliche
wird nicht mehr personenbezogener Daten sammeln, verarbeiten noch aufbewahren als erforderlich ist.
RICHTIGKEIT VON DATEN
Die gesammelten personenbezogenen Daten sind richtig und auf dem neusten Stand, d.h. der Verantwortliche
verfügt über entwickelte Verfahren zur Entdeckung und Lösung veralteter, falscher und unnötiger personenbezogener Daten.
VORSICHTIGE AUFBEWAHRUNG VON DATEN
Personenbezogene Daten werden in keiner Form aufbewahrt, die
eine Identifizierung der betroffenen Person länger als nötig für den Verarbeitungszweck ermöglicht. D.h. der Verantwortliche bewahrt personenbezogene Daten auf, wenn immer möglich, auf eine Art und Weise, die eine Identifizierung
der betroffenen Person begrenzt oder verhindert.
DATENSICHERHEIT
Die Verarbeitung und Aufbewahrung personenbezogener Daten erfolgt auf Weise, die einen entsprechenden Schutz vor Verletzung sichert, wie z.B. den Schutz
vor unbefugter und rechtswidriger Verarbeitung sowie vor ungewolltem Verlust oder vor der Vernichtung und Beschädigung von Daten. Der Verantwortliche implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, die in der
Sicherheitspolitik für personenbezogene Daten beschrieben sind, um in jedem Augenblick die Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten.
EINGEBAUTER DATENSCHUTZ IM SYSTEMDESIGN
Bei dem Entwurf
neuer sowie bei der Prüfung und Erweiterung bestehender Systeme und Prozesse des Verantwortlichen wird besondere Aufmerksamkeit der Anwendung dieser Grundsätze gewidmet, um den Datenschutz der betroffenen Person maximal zu schützen.
Grundsätze
zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Alle betroffenen Personen, derer Daten der Verantwortliche sammelt und verarbeitet, haben folgende Rechte:
RECHT AUF ZUGANG ZU INFORMATIONEN
Zum Zwecke der Einsichtnahme hat
jede betroffene Person Recht auf eine Kopie von Daten, die der Verantwortliche in seinem Archiv besitzt. Außer der Einsichtnahme in die eigenen Daten, hat die betroffene Person auch das Recht auf Information über:
den
Verarbeitungszweck und die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten
die Rechtmäßigkeit, sollte sich die Verarbeitung darauf gründen,
die Art und Kategorie gesammelter personenbezogener Daten,
die
Dritten, an die diese Informationen weitergeleitet werden,
die Frist zur Aufbewahrung von Daten,
die Quelle personenbezogener Daten, wenn diese nicht von der betroffenen Person gesammelt werden.
Alle Informationen
sollten der betroffenen Person in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung gestellt werden, um das Verständnis zu sichern und sie sollten klar angegeben werden und sichtbar sein, damit sie die betroffene Person nicht übersieht.
Es besteht die Möglichkeit, daß durch die Zurverfügungstellung geforderter Informationen an die betroffene Person die Information über eine andere natürliche Person entdeckt wird. In solchen Fällen ist es notwendig, die Daten zu
anonymisieren oder vollständig zu verweigern, um die Rechte dieser Person zu schützen.
RECHT AUF BERICHTIGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Jede betroffene Person hat Recht auf Berichtigung falscher oder unvollständiger Daten,
die der Verantwortliche in seinem Archiv besitzt.
RECHT AUF VERGESSENWERDEN
Die betroffenen Personen können beantragen, daß ihre personenbezogenen Daten aus dem Archiv entfernt werden. Den Antrag zieht man in Betracht
und kommt ihm nach, wenn dies nicht den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten widerspricht.
RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG
Die betroffenen Personen haben Recht auf Einschränkung des Umfangs
der Verarbeitung, wo dies anwendbar ist.
RECHT AUF ÜBERTRAGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Die betroffenen Personen haben Recht auf eine Kopie personenbezogener Daten zum Zweck der Übertragung an einen anderen Verantwortlichen.
RECHT
AUF EINSPRUCH
Die betroffenen Personen haben Recht auf Einspruch, besonders wenn sich die Verarbeitung auf dem rechtmäßigen Interesse des Verantwortlichen gründet. In dem Fall ist es erforderlich, den Verarbeitungszweck zu überprüfen
und dessen Rechtsgrundlage festzustellen. Wenn anwendbar, sollte der betroffenen Person ermöglicht werden, ihre Einwilligung in die Verarbeitung zu widerrufen und/oder die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Information einzustellen.
RECHT
AUF EINSCHÄTZUNG
Die betroffenen Personen haben Recht, von der Aufsichtsbehörde anzufordern, die Verletzung der Bestimmungen dieser Verordnung und der internen Strategien des Verantwortlichen einzuschätzen.
RECHT AUF
EINSPRUCH GEGEN DAS PROFILING
Die betroffenen Personen haben Recht auf Einspruch gegen automatisiertes Profiling und andere Formen der automatisierten Entscheidungen. Im Fall, daß der Verantwortliche den Antrag der betroffenen
Person ablehnt, soll in der Antwort der Ablehnungsgrund angeführt werden. Die betroffenen Personen können bei der zuständigen Behörde für den Schutz personenbezogener Daten Einspruch einlegen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage
zur Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind wie folgt:
RECHTLICHE VERPFLICHTUNG
Die Gesetze, durch welche die Geschäftstätigkeit der Verpflichteten geregelt ist, schreiben Datensammlungen vor, die für die
Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig sind. Der Verantwortliche wird zur Sammlung und Verarbeitung der gesetzlich vorgeschriebenen Daten nach keiner Einwilligung der betroffenen Person fragen, aber er wird nur jene Daten sammeln,
die gesetzlich vorgeschrieben sind und wird diese zu anderen Zwecken nicht verwenden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Daten, die aufgrund folgender Gesetze und dazugehörender Richtlinien gesammelt wurden, unter denen wir
absondern:
Gesetz über das Rechnungswesen
Gesetz über das Rechnungswesen
Mehrwertsteuergesetz
Einkommensgesetz
Arbeitsgesetz
Regelwerk über den Inhalt und die Evidenzführung
der Mitarbeiter
ERFÜLLUNG DER VETRAGSPFLICHT
Die zur Erfüllung der Vertragspflicht nötigen personenbezogenen Daten wird der Verantwortliche ohne Einwilligung der betroffenen Person sammeln, im minimalen Umfang, der zur
Erfüllung der Pflicht erforderlich ist.
RECHTMÄßIGES INTERESSE
Der Verantwortliche wird im weiteren Text die Liste seiner rechtmäßigen Interessen bekannt geben, aufgrund derer er personenbezogene Daten zur Bereitstellung
und/oder Förderung seiner Dienste oder Produkte sammelt und verarbeitet.
SCHUTZ LEBENSWICHTIGER INTERESSEN DER BETROFFENEN PERSON
Der Verantwortliche kann personenbezogene Daten ohne Einwilligung der betroffenen Person
sammeln und verarbeiten, um ein lebenswichtiges Interesse der betroffenen Person zu schützen.
ÖFFENTLICHES INTERESSE ODER AUSÜBUNG DIENSTLICHER BEFÜGNISSE DES VERANTWORTLICHEN
Liegen die Aufgaben des Verantwortlichen
im öffentlichen Interesse oder beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer anderen Art dienstlicher Befugnis, ist es nicht immer nötig, die betroffene Person über die Sammlung personenbezogener Daten zu benachrichtigen.
EINWILLIGUNG
In
allen anderen Fällen wird der Verantwortliche nach Einwilligung der betroffenen Person zur Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten fragen. In der Einwilligung wird man den Verarbeitungszweck klar anführen. Die betroffene
Person kann in jedem Augenblick ihre Einwilligung zurückziehen, womit ihre Daten automatisch entfernt sein sollen und die Verarbeitung eingestellt werden soll. Der Verantwortliche wird die Evidenz aktiver und zurückgezogener Einwilligungen
zur Sicherung ordentlicher Geschäftstätigkeit führen.
RECHTMÄßIGES INTERESSE
Der Verantwortliche gibt folgende rechtmäßige Interessen bekannt:
SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN DSGVO
Die betroffene Person hat Recht
auf Einspruch gegen die Verarbeitungen personenbezogener Daten, die sich auf diesen rechtmäßigen Interessen gründen.
Begriffe und Definitionen
DATENSCHUTZ-GRUNDVERODNUNG (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) (Regulation (EU) 2016/679) ist die Verordnung, durch welche das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission vorhaben, die Prozesse zum Schutz personenbezogener Daten aller natürlichen
Personen innerhalb der Europäischen Union zu stärken und zu vereinigen. Die Verordnung bezieht sich ebenfalls auf die Bekanntmachung personenbezogener Daten außerhalb der EU.
VERANTWORTLICHER
Das Subjekt, welche den Zweck,
die Bedingungen und die Verarbeitungsart personenbezogener Daten festlegt.
AUFTRAGSVERARBEITER
Das Subjekt, der im Namen des Verantwortlichen die Verarbeitung von Daten durchführt.
AGENTUR ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER
DATEN
Die Staatsagentur, deren Aufgabe darin besteht, den Datenschutz zu leisten, die Anwendungsprozesse zu überwachen und die Datenschutz-Verordnung innerhalb der EU durchzuführen.
BEAMTER ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER
DATEN
Der Experte für Datenschutz, der selbständig arbeitet, um zu sichern, daß ein Unternehmen im Einklang mit den aufgrund dieser Verordnung verabschiedeten Strategien und Prozessen tätig ist.
BETROFFENE PERSON
Die
natürliche Person, dessen personenbezogene Daten von einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter verarbeitet werden.
PERSONENBEZOGENE DATEN
Irgendeine Information, die sich auf eine natürliche Person bzw. die
betroffene Person bezieht und zur direkten oder indirekten Identifizierung der Person genutzt werden kann.
VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Irgendeine Tätigkeit, die an den personenbezogenen Daten vorgenommen wird,
automatische oder auch nicht, die Sammlung, Nutzung, Anfertigung der Datensätze u.ä. einschließt.
PROFILING
Jede automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Einschätzung, Analyse oder Prognose des
Verhaltens der betroffenen Person.
RECHT DER BETROFFENEN PERSON AUF ZUGANG
Als ‘Recht auf Zugang’ ermöglicht dieses Recht der betroffenen Person den Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sich im
Besitz des Verantwortlichen befinden.
Rechtsvorschriften
Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Gesetz über die Durchführung der Datenschutz-Verordnung
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